Ambulante Hilfen

Allgemein

Die ambulanten Hilfen zur Erziehung sind gemäß § 27 SGB VIII konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in problematischen Lebenslagen und/oder Krisen Hilfe benötigen.

Ziel der ambulanten Hilfen zur Erziehung ist die Erschließung und Aktivierung eigener Ressourcen der Hilfeempfänger und die unterstützende Begleitung auf dem Weg zu selbstständiger Problembewältigung.

Alle Hilfen finden üblicherweise in den Familien und deren Umfeld statt. Die Hilfen sind für die Familien i.d.R. kostenlos und werden vom Jugendamt finanziert. Dort muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Was? Wie? Wo?

Der Erziehungsbeistand ist eine aufsuchende Form der ambulanten Erziehungshilfe. Er unterstützt das Kind/den Jugendlichen durch intensive Betreuung und Begleitung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie bei der Förderung der Verselbstständigung unter Erhalt des Lebensbezuges zur Familie. Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich im Einzelfall an Kinder oder Jugendliche mit Entwicklungs- und/oder Verhaltensauffälligkeiten. Dabei richtet sich die Unterstützung der Hilfe hauptsächlich auf das Kind oder den Jugendlichen. Die Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Bezugspersonen werden in die Arbeit mit einbezogen.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein ambulantes familienunterstützendes Angebot. Es unterstützt Familien durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, sowie bei der Lösung von Konflikten und Krisen, wenn eine dem Wohl der Kinder entsprechende Erziehung nicht aus eigener Kraft gewährleistet werden kann. Sozialpädagogische Familienhilfe entwickelt das Selbsthilfepotenzial einer Familie und aktiviert Ressourcen, die innerhalb der Familie und des Sozialraums bestehen und erfordert die Mitarbeit der gesamten Familie.

Das Angebot des begleiteten Umgangs ist eine sich am Einzelfall orientierende Leistung, die in besonderer Weise das Recht der Kinder auf den Umgang mit ihren umgangsberechtigten Personen berücksichtigt. Die Leistung ist auf individuelle Problemlagen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet wenn es den Eltern oder anderen Umgangsberechtigten innerhalb einer Trennungssituation, nach längeren Zeiträumen ohne Kontakt oder bedingt durch psychische Krankheiten oder Suchterkrankungen schwer fällt, im Sinne der Kinder zu kommunizieren bzw. zu kooperieren. In der Begleitung wird den Kindern im Rahmen einer geschützten Atmosphäre der Kontakt zu beiden Elternteilen ermöglicht. Die Ziele, Inhalte und methodische Ausgestaltung werden in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt und den Leistungsempfängern festgelegt. Hierbei wird insbesondere das vorgefundene Lebensfeld des Kindes oder Jugendlichen und der Familie in die Arbeit einbezogen.

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