Hilfe zur Erziehung

"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." (§1 Satz 1 SGB VIII)

Der erste Satz beschreibt zugleich das Programm des Kinder- und Jugendhilferechts. Dabei richtet sich das Gesetz nicht nur an die Kinder- und Jugendlichen selbst, sondern eben auch an die Eltern als erziehungsverantwortliche Bürger.

Zur Erfüllung ihres Auftrages, Eltern im Bedarfsfall bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen und Kindern und Jugendlichen das Hineinwachsen in die Gesellschaft zu erleichtern, steht der Jugendhilfe ein breites Spektrum an Hilfeformen zur Verfügung.

Die Felicitas gGmbH, vereint als freier Träger viele dieser Hilfeformen unter ihrem Dach. Einen wichtigen Stellenwert nehmen dabei die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung ein.

Kontakt

Felicitas gemeinnützige GmbH

Schweriner Straße 18
23972 Dorf Mecklenburg OT Steffin

Telefon: 03841 / 66 205 00
Telefax: 03841 / 66 205 90

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